extrem/normal: Extremismus im Jugendalter

Extreme Positionen, die herrschende gesellschaftliche Normen herausfordern, können insbesondere für Jugendliche, die nach Verselbstständigung von der Erwachsenenwelt suchen, attraktiv werden. In diesem Beitrag geht es darum eine pädagogisch wertvolle Haltung im Umgang mit solchen Positionen zu beschreiben, die einerseits Platz lässt für eine "Abweichung von der Norm" und gleichzeitig Haltung bezieht gegen abwertende Einstellungen und Aussagen.

Extremismus im Jugendalter

 „Extremismus“ als Konzept prägt global stark den gesellschaftlichen Diskurs in unterschiedlichen Kontexten und in unterschiedlichen Bereichen – seien es politische Entwicklungen in manchen Ländern wie bspw. USA oder Indien oder Konflikte zwischen Staaten, aber genauso auch, wenn es um die Veränderung von Geschlechterrollen bei jungen Männern, um die „Corona-Demos“ oder die religiöse Praxis an österreichischen Schulen geht.

Der Begriff verkommt dabei zu einem „Containerbegriff“, wobei jede Person darunter das versteht, was er*sie verstehen möchte und der dann zum Einsatz kommt, wenn man die jeweils „andere“ Position diskreditieren möchte. In diesem Zusammenhang heißt „extrem“ gleich „gefährlich“ und dem wird dann noch der Begriff „normal“ als „gut“ gegenübergestellt. Gerade diese dichotome Sichtweise halte ich für problematisch und würde sogar sagen, dass sie „Extremismus“ oder zumindest Polarisierung innerhalb der Gesellschaft verschärft.

 Versuch einer Definition

Wie alle sozialwissenschaftlichen Konzepte ist auch „Extremismus“ eines, zu dem es unterschiedliche Definitionen gibt, und ist auch Objekt zahlreicher Debatten: Was ist es? Ab wann ist es? Zählen Einstellungen schon dazu? Und wenn ja, in welchem Maße sind sie strafrechtlich relevant? Der Rahmen dieses Beitrages reicht nicht aus, um diese Vielfalt abzubilden. Ich werde deswegen zunächst hier versuchen, den Begriff anhand einiger weniger Merkmale in seiner Komplexität zu reduzieren, um dadurch idealerweise handlungsfähiger in unserem täglichen Wirken zu werden. Gleichzeitig halte ich aufgrund der oben beschriebenen Diffusität eine möglichst genaue Definition für zentral, um im gewissen Sinne nicht „das Kind mit dem Bade auszuschütten“ – sprich alles, was nicht in mein Weltbild passt, sofort als „extrem“ (sprich potentiell gefährlich) abzustempeln.

    a) Wer „extrem“ sagt, sagt auch „normal“

Bei der Auseinandersetzung mit „Extremismus“ halte ich es für zunächst wichtig zu verstehen, dass die beiden Begriffe „normal“ und „extrem“ zwei Seiten derselben Medaille sind, die nicht entkoppelt voneinander betrachtet werden können: Wenn ich etwas als „extrem“ bezeichne, beinhaltet das auch eine Auffassung von „normal“, die ich nicht explizit nenne, aber die dabei „mitschwingt“. Was daran problematisch ist, wird spätestens bei der Frage „Was ist normal?“ bzw. „Wer definiert normal?“ klar. Dabei wird deutlich, dass „extrem“ etwas Subjektives (bzw. gesellschaftlich konstruiertes) ist, dass sich historisch abhängig von dem, was als „normal“ gilt, ändert. Für Frauenwahlrecht einzustehen, galt bspw. in Österreich und anderen europäischen Ländern zu bestimmten Zeiten als „extrem“. Das zeigt, wie gefährlich diese dichotome Sichtweise von „Extremismus“ ist, weil sie Gefahr läuft, den Begriff der Willkür gesellschaftlichen Machtverhältnissen zu überlassen. Wer gerade herrscht, kann definieren, wer als „normal“ oder eben „extrem“ gilt.

    b) „Extrem“ und „normal“ sind ambivalent

Das führt uns direkt zu der nächsten wichtigen Überlegung im Diskurs über Extremismus: „Extrem“ zu sein, ist grundsätzlich weder gut noch schlecht (auch wenn der Begriff eher negativ konnotiert ist), und „normal“ zu sein, ist ebenso grundsätzlich weder gut noch schlecht. Es kommt eher drauf an, womit wir diese beiden Begriffe füllen.

Das Bedürfnis nach „Normalität“ würde ich gleichsetzen mit dem Bedürfnis nach Orientierung, Zugehörigkeit, Gemeinschaft und Anerkennung, dass wir uns in unterschiedlichen Gruppen „holen“, wo wir uns nicht ständig erklären müssen und wo wir uns beheimatet fühlen.

Gleichzeitig birgt der Begriff „normal“ eine Gefahr, nämlich dass die, die dieser „Norm“ nicht entsprechen, abgewertet werden oder sogar Gewalt gegen sie gerechtfertigt wird. Hier sehen wir also, dass „Extremismus“ auch im Namen der „Norm“ gerechtfertigt werden kann, was ihn besonders gefährlich macht, weil gesellschaftliche Normen oft aufgrund ihrer „Normalität“ unsichtbar sind oder den Status von Naturgesetzen erhalten.

Gleiches gilt für die „extreme“ Position, die ein Mensch im Laufe des Lebens einnimmt. Dahinter kann das Bedürfnis nach Autonomie stehen, anders sein zu wollen, zu einer bestimmten Gruppe oder Gesellschaft nicht dazu gehören zu wollen, weil man die Werte nicht teilt, oder weil man sich von ihr „entfremdet“ oder „verraten“ fühlt. Die Geschichte lehrt uns, dass solche Menschen für die Etablierung von Demokratie und Menschenrechten sehr wichtig waren: Denken wir da nur z. B. an Personen wie Rosa Parks oder jedes einzelne Glied dieser sozialen Bewegung und welchen Mut es erforderte, sich gegen die damals herrschende „Norm“ aufzulehnen.

Gleichzeitig kann diese Ablehnung der „Norm“ in etwas umschlagen, dass wir in der Geschichte und in aktuellen Entwicklungen wahrnehmen und als problematisch ansehen: Untergrabung des internationalen Rechts, Gewalt (psychisch und physisch) gegen Gruppen, Antifeminismus, religiöser Fanatismus etc.

    c) „Extrem“ ist nicht gleich „extremistisch“

Eine Frage, die ich in meinen Workshops mit Teilnehmer*innen gerne diskutiere, ist folgende: „Wenn die Civil-Rights-Movement und der Nationalsozialismus geschichtlich als „extrem“ gelten, wo ist dann der Unterschied zwischen beiden? Oder, wo ist der Unterschied zwischen feministischen Forderungen und Dschihadismus, wenn ‚Extremismus‘ bloß ein gesellschaftliches Konstrukt ist?“

Nochmal, wir können hier nicht alle Facetten dieser Debatten abbilden, aber vereinfacht gesagt geht es um die Ziele und Ideale der unterschiedlichen Bewegungen: Während die Bürgerrechtsbewegung und Frauenbewegung „inklusive“ Rechte forderten, wobei dabei nicht eine bestimmte Gruppe ausgeschlossen werden sollte, forderten und fordern Nationalsozialismus und Dschihadismus „exklusive“ Gesellschaften zum Nachteil bestimmter Gruppen.

Aus diesem Grund machen manche Extremismusforscher*innen die Unterscheidung zwischen „extrem“ (Abweichung von der Norm, die nicht notwendigerweise menschenfeindlich sein muss) und „extremistisch“ (wo bestimmte soziale Gruppen stigmatisiert, ausgegrenzt werden und Gewalt gegen sie gerechtfertigt wird). Manche Wissenschaftler*innen trennen zusätzlich noch zwischen „kognitiver Radikalisierung“ (in einer Demokratie kann man bspw. auch gegen die Demokratie wettern oder die Überzeugung tragen, dass religiöse Gesetze über der Verfassung stehen) und „Verhaltensradikalisierung“ (aber man darf nicht „zur Tat schreiten“ und aktiv demokratische Institutionen abzuschaffen versuchen oder Religion so praktizieren, dass dadurch andere Gruppen benachteiligt werden etc.)

In der Forschung wurden aufgrund der Diffusität des Begriffs „Extremismus“ andere Begriffe eingeführt und definiert, wie bspw. „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (GMF) oder „Ideologien der Ungleichwertigkeit“. Darunter werden alle Ideologien zusammengefasst, in denen soziale Gruppen zu „Anderen“ gemacht, „Wissen“ in Form von Zuschreibungen und Vorurteilen über sie erzeugt wird und physische Gewalt gegen diese gerechtfertigt oder dazu aufgerufen wird.

Veranschaulichung anhand von zwei Fallbeispielen

Ich möchte nun abschließend das Besprochene anhand zweier Beispiele aus meiner Arbeit in der Extremismusprävention verdeutlichen, indem ich aufzeige, wie sich diese theoretische Auseinandersetzung mit der Praxis verbindet und wie wichtig sie sein kann in der Formung unserer Haltung im Umgang mit „abweichendem Verhalten“ bei Jugendlichen.

Das erste Beispiel handelt von einem jungen Mann, der in der Schule, am Tag nach dem Spiel der österreichischen Nationalmannschaft, sich das Trikot der Nationalmannschaft anzog und in der Pause laut die Nationalhymne sang. Die Schule reagierte darauf, indem sehr schnell der Verdacht auf „rechtsextremistische Radikalisierung“ im Raum stand und eben den Wunsch äußerte, dass ich das unbedingt im geplanten Workshop thematisiere. Ich habe abgelehnt, es in dem Zusammenhang zu thematisieren, weil für mich nach dem klärenden Gespräch mit der Schulleitung nicht klar ersichtlich war, dass es sich dabei um „Extremismus“ im Sinne einer GMF handelte. Wenn allerdings der Jugendliche, als er die Hymne gesungen hat, dabei Menschen bedroht, abgewertet oder offensichtlich rechtsextremes Gedankengut wiederholt hätte, wäre ich gerne bereit gewesen, das im Rahmen des Workshops zu thematisieren. Im Gespräch mit dem Jugendlichen, das sich dann zufällig in der Pause ergab, kam heraus, dass er das tat, weil er „auch mal auf sein Land stolz sein wollte“ wie seine kroatischen und türkischen Klassenkameraden*innen. Man kann dem Konzept des „Nationalstolz“ gegenüber skeptisch sein, aber dennoch ist es nichts Verbotenes und nicht unbedingt etwas, das unmittelbar zu Extremismus führt. Man kann also sein Verhalten eher als eine „Suche nach Identität“ verstehen, wobei natürlich auch möglich ist, dass am Ende eine Radikalisierung nach „rechts“ entstehen kann. Das Entscheidende für mich hierbei ist aber, dass wir das in diesem Moment nicht wissen und wir nicht das Recht haben, unsere Ängste und Sorgen dem Jugendlichen überzustülpen. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass unser Alarmismus in solchen Situationen einen Jugendlichen erst recht in die Hände von Rechtsextremen treiben kann, wenn bei ihm das Gefühl verstärkt wird, dass er wegen seiner „nationalen Identität“ problematisiert wird und wenn rechte Gruppen den Vorfall instrumentalisieren, um ihr Narrativ vom „Selbsthass der Deutschen“ zu verbreiten.

Gleiches wie hier im Kontext von Rechtsextremismus gilt auch im Kontext von Islamismus. Wenn bspw. Jugendliche im Ramadan fasten oder ihre täglichen Gebete einhalten wollen, handelt es sich nicht automatisch um GMF. Ich muss religiöse Praxis im schulischen Kontext nicht unbedingt gutheißen, um dennoch pädagogisch wertvoll und auf Augenhöhe mit den Jugendlichen umzugehen. Hierbei gilt wie bei dem Beispiel zuvor, solange nicht Druck auf andere ausgeübt und andere abgewertet werden, sind die Wünsche der Schüler*innen durch Religionsfreiheit geschützt und man sollte als Schule, auch wenn es fordernd sein kann, Wege finden, wie man „demokratisch“ und möglichst „partizipativ“ damit umgeht.

Als Strategie gegen „Extremismus“, egal welcher Form, gilt es, Demokratie nicht nur zu predigen, sondern auch vorzuleben.

Nedžad Moćević
Nedžad Moćević M.A.

Nedžad Moćević ist Researcher an der FH Salzburg am Department für Angewandte Sozialwissenschaften Fortbildner der Beratungsstelle Extremismus, selbstständiger Trainer und Berater im Bereich Interkulturalität und Diversität und Supervisor.

Dieser Artikel erscheint unter Creative Commons, BY-NC-SA.

Kommentar schreiben

Bitte logge dich ein, um einen Kommentar zu schreiben.

Kommentare

Sei der erste, der diesen Artikel kommentiert.

Das könnte dich auch interessieren